AGBs

I. Für den Erwerb von Tickets der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG)

§ 1 Geltungsbereich

1. Für den Erwerb von Tickets für Schlösser, Burgen, Gärten, für Ausstellungen und Veranstaltungen sowie für die Teilnahme an öffentlichen Führungen und Sonderführungen der SBG im Onlineshop unter www.shop.schloesserland-sachsen.de sowie an den Kassen der Schlösser, Burgen und Gärten der SBG gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. dem Erwerb der Tickets gültigen Fassung.

Die AGB gelten zwischen der

Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG)
Stauffenbergallee 2a
01099 Dresden
Geschäftsführer: Dr. Christian Striefler
Amtsgericht Dresden HRB 31354
Steuer-Nr. 203/145/03180
Telefon +49 351 56391-1001
Telefax +49 351 56391-1009

und den in § 2 dieser AGB bezeichneten Kunden.

Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die SBG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

§ 2 Vertragsschluss

1. Allgemein

Vertragspartner der SBG ist ausschließlich der Kunde, der im Onlineshop unter www.shop.schloesserland-sachsen.de oder an den Kassen der Schlösser, Burgen und Gärten der SBG Tickets erwirbt. Der Kunde ist, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, auch stets der Nutzer des Tickets.

2. Kauf von Online-Tickets

a) Die Präsentation und Bewerbung von Veranstaltungen, Ausstellungen und Führungen in dem Online-Shop (www.shop.schloesserland-sachsen.de oder unter www.schloesserland-sachsen.de) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an den Kunden, in unserem Online-Shop Tickets für die beschriebenen Veranstaltungen, Ausstellungen und Führungen zu bestellen.

b) Nach Auswahl der Veranstaltung, Ausstellung und/oder Führung sowie der Art und Anzahl der gewünschten Tickets können die Tickets über den Button "Auswahl in den Warenkorb legen" in einem sogenannten Warenkorb gesammelt werden. Über den Button "Kostenpflichtig bestellen" gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Tickets ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die eingegebenen Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinem Antrag aufgenommen hat.

c) SBG schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E- Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei der SBG eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die SGB zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird oder durch Lieferung der bestellten Tickets. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Die AGB können jederzeit im Onlineshop eingesehen werden. Die Bestelldaten des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. d) Die einzige für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.

§ 3 Vertragsgegenstand

1. Tickets

Die an den Kassen der Schlösser, Burgen und Gärten der SBG erhältlichen Tickets berechtigen ausschließlich zu einem einmaligen Besuch des auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsorts, der auf dem Ticket angegebenen Veranstaltung bzw. Ausstellung und/oder zu einer einmaligen Teilnahme an der auf dem Ticket angegebenen Führung. Gültig ist das Ticket nur an dem auf dem Ticket angegebenen Tag bzw. am Tag der ersten Entwertung und im Fall von Führungen zu der auf dem Ticket angegebenen Zeit. Zum Einlass berechtigen nur die Tickets, die an den Kassen dem Kunden bei Erwerb der Tickets ausgegeben werden.

2. Online-Tickets

a) Online-Tickets können für Veranstaltungen und Ausstellungen sowie für öffentliche Führungen und Sonderführungen erworben werden.

b) Zeitfenstertickets Für Veranstaltungen und Ausstellungen kann der Kunde sog. Zeitfenstertickets erwerben. Das Zeitfensterticket berechtigt zu einem einmaligen Besuch der Veranstaltung oder Ausstellung an dem auf dem Ticket angegebenen Tag. Während des auf dem Ticket angegebenen Zeitfensters kann die Veranstaltung oder Ausstellung dabei ohne Wartezeit betreten werden. Außerhalb des vorgenannten Zeitfensters kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Änderung des gebuchten Tages und/oder der Besuchszeit ist nicht möglich.

c) Tickets für Führungen

Tickets für öffentliche Führungen und Sonderführungen berechtigen zur einmaligen Teilnahme an der auf dem Ticket angegebenen Führung zu der angegebenen Zeit.

d) Online-Tickets sind stets Print@Home- Tickets und Mobile-Tickets. Sie werden nach Eingang der Zahlung direkt an den Kunden in elektronischer Form (PDF- Format) per E-Mail an die in der Bestellung vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet.

e) Das Online-Ticket ist nur gültig, wenn es am Einlass oder an der Kasse entweder ausgedruckt oder digital in der Form vorgelegt wird, dass der Barcode vollständig angezeigt und eingescannt werden kann.

3. Individuelle und exklusive Sonderführungen finden nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden statt. Die Durchführung einer individuellen und exklusiven Sonderführung ist zwingend vorab per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail beim jeweiligen Veranstaltungsort anzufragen.

4. Ermäßigte Tickets sind sowohl bei Online-Tickets als auch bei sonstigen Tickets nur zusammen mit den entsprechenden Nachweisen gültig. Diese sind an der Kasse oder am Einlass vorzuzeigen.

§ 4 Widerrufsrecht, Stornierung

1. Die SBG weist darauf hin, dass ein Widerrufsrecht für den Erwerb von Online-Tickets im Onlineshop der SBG nach § 312g Abs.2 Nr. 9 BGB nicht besteht. 2. Bezahlte Tickets können nicht storniert werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der SBG.

§ 6 Lieferbedingungen, Preise und Versand

1. Die Lieferung der bestellten Tickets erfolgt ausschließlich per E-Mail. Hierfür entstehen keine Versandkosten.

2. Alle Preise, die auf der Webseite der SBG angezeigt werden, beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer

§ 7 Zahlungsmodalitäten

1. Der Kunde kann die Zahlung im Online-Shop per Kreditkarte oder Sofortüberweisung vornehmen, an den Kassen der SBG in bar, mit EC- oder Kreditkarte.

2. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto im Onlineshop gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

3. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er der SBG für das Jahr Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

4. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die SBG nicht aus.

§ 8 Änderung und Ausfall von Veranstaltungen, Ausstellungen und Führungen

1. Die SBG ist berechtigt, das Veranstaltungsprogramm inhaltlich zu ändern. Bei einer unwesentlichen Änderung hat der Kunde keinen Anspruch auf Umtausch oder Erstattung des Ticketpreises. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Änderung auf Ereignissen beruht, auf die die SBG keinen Einfluss hat und eine Änderung erforderlich machen.

2. Änderungen in der Person des Gästeführers bei Führungen können von der SBG jederzeit vorgenommen werden, insbesondere bei Ausfall des Gästeführers wegen Krankheit.

3. Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls der Veranstaltung, Ausstellung oder der Führung beschränkt sich der Rückerstattungsanspruch des Kunden auf den Ticketkaufpreis. Der Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen durch Vorlage des Originaltickets gegenüber der SBG geltend zu machen.

4. Eine Verlegung der Veranstaltung oder der Führung um bis zu 60 Minuten berechtigt nicht zur Rückerstattung des Ticketpreises.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Im Gewährleistungsfall kann sich an die in § 1 genannte Adresse gewendet werden.

§ 10 Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die SBG bzw. der Kunde bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet die SBG– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die SBG, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der SBG jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die SBG nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die SBG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.

4. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel des Vertragsgegenstandes der SBG unverzüglich anzuzeigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der SBG auftreten, wird sie diese schnellstmöglich beheben.

5. Die SBG haftet nicht für Änderungen oder Ausfällen von Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von ihr nicht zu vertretender Umstände.

6. Der Kunde kann gegenüber einer Forderung der SBG nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig durch Urteil oder Vollstreckungstitel anerkannten Forderung aufrechnen oder mindern.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Auf die Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Sitz der SBG.

4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBG für die Überlassung von Räumlichkeiten

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen hinsichtlich der entgeltlichen oder unentgeltlichen Überlassung von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Gartenräumen und anderen Räumen der SBG ("Vertragsgegenstand")zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle innerhalb dieses Vertragsverhältnisses anfallenden weiteren Leistungen.

2. Diese AGB gelten insoweit als keine anderen Vereinbarungen im Einzelnen ausgehandelt und im Vertrag festgelegt sind. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der SBG maßgebend.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die SBG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsabschluss und -partner

1. Aus einer vorläufigen Reservierung des Vertragsgegenstandes für einen bestimmten Termin und/ oder aus einem eingereichten Antrag auf Überlassung des Vertragsgegenstandes kann kein Anspruch auf einen späteren Vertragsschluss hergeleitet werden.

2. Der Vertrag kommt mit Annahme des Antrags des Kunden durch die SBG zustande; diese sind die Vertragspartner. Im Zweifel erfolgt der Vertragsschluss erst mit Übersendung des von dem Kunden und der SBG unterschriebenen Vertrages.

3. Vor Vertragsschluss hat der Kunde gegenüber der SBG den Charakter der Veranstaltung anzugeben. Die möglicherweise daran gebundenen gastronomischen und kulturellen Leistungen sowie Aufbauten usw. sind vor Vertragsschluss abzusprechen.

4. Der Kunde ist, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, stets der Nutzer des Vertragsgegenstandes.

5. Eine Nutzung durch Dritte, abweichend vom abgeschlossenen Vertragsverhältnis ist dem Kunden nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der SBG gestattet. Erfolgt entgegen dieser Vereinbarung eine Überlassung an Dritte, so ist die SBG zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

6. Handelt es sich um einen Mietvertrag ist die Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB ausgeschlossen. Gibt der Kunde den Vertragsgegenstand nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zurück, so kann die SBG für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

7. Der Kunde hat kein Mitspracherecht darüber, an wen und zu welchem Zweck zum gleichen Zeitpunkt andere Teile des Vertragsgegenstandes überlassen werden, insbesondere auch darüber, wie und wann diese Räume und Teile für andere Veranstaltungen vorbereitet werden. Auch hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung oder Erlass des vereinbarten Nutzungsentgeltes, wenn Zuwege oder Durchgangsbereiche gleichzeitig von Dritten mitbenutzt werden.

§ 3 Umgang mit dem Vertragsgegenstand

1. Der Kunde ist berechtigt den Vertragsgegenstand unter Beachtung der jeweils geltenden Haus- bzw. Parkordnung zu nutzen. Auf die Rahmenregelung der SBG über Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen in den Innen- und Außenbereichen der Gebäude sowie auf dem Gelände der Parkanlagen wird ausdrücklich hingewiesen.

2. Der kunsthistorische Wert der zur Verfügung gestellten Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Gartenräume und Räume erfordert eine Benutzung unter größter Schonung der Substanz. Die SBG gibt den notwendigen denkmalpflegerischen und konservatorischen Rahmen vor, der bei Planung und Durchführung der Veranstaltung einzuhalten ist. Der Kunde hat in diesem Sinne den Anweisungen der SBG bzw. deren Beauftragten Folge zu leisten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, den zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstand ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und auf die übliche Art und Weise zu nutzen, insbesondere stets Ordnung, Sauberkeit und Sorgfalt bei der Nutzung zu gewährleisten. Er hat den Anordnungen der SBG bzw. deren Beauftragten Folge zu leisten und den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern nicht in dem Vertrag anders vereinbart, hat der Kunde keinerlei Veränderungen am Inventar vorzunehmen.

4. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass weitere Veranstaltungen im Schloss- bzw. Gartenbereich sowie der reguläre Besucherverkehr durch seine Veranstaltung nicht beeinträchtigt werden.

5. Bei Vor-, Nachbereitung und Durchführung der Veranstaltung ist von dem Kunden zu gewährleisten, dass Fluchtwege freigehalten, Notausgänge und Hinweisschilder nicht verstellt werden, Feuermeldeeinrichtungen und Feuerlöscher gut sichtbar bleiben. Wege für Fahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste sind freizuhalten.

6. Soweit erforderlich verpflichtet sich der Kunde, Arbeits-, Gesundheitsvorschriften zu beachten. Der Kunde hat die Brandschutzrichtlinien sowie die Sicherheitsrichtlinien der SBG zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Die Verwendung von offenem Licht, Feuer und Feuerwerk ist ohne die Zustimmung der SBG nicht gestattet. In allen geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.

7. Die Veranstaltung erfolgt in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass der Zweck der Veranstaltung nicht gegen Gesetze verstößt und keine Ziele verfolgt, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen.

8. Die SBG übt das Hausrecht aus. Das Hausrecht kann an Beauftragte übertragen werden. Der SBG bzw. ihren Beauftragten ist bei begründetem Anlass Zutritt zu dem Vertragsgegenstand zu gewähren.

9. Für An- und Abtransporte mit Fahrzeugen sind ausschließlich die von SBG vorgesehenen befestigten Wege und Flächen zu nutzen. Bei Gefährdung der Wege und Flächen ist die SBG berechtigt, Transporte zu untersagen. Bei engen Zufahrtswegen ist der Kunde verpflichtet, die angrenzenden Anlagen, soweit erforderlich, durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Sondergenehmigungen zum Befahren der Liegenschaften sind vorher einzuholen. Der Besucherverkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

10. Vegetationsflächen (Wiesen, Pflanzungen, Gehölze u. ä.) dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der SBG betreten werden. Aufbauten (Podien, Bühnen, Absperrungen, Zelte, Kioske u. ä.) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der SBG.

11. Die SBG ist berechtigt, den Gebrauch des überlassenen Vertragsgegenstandes bei extremen Witterungsverhältnissen (aufgeweichte Böden, große Trockenheit, Sturm, Hagel, u. ä. ) einzuschränken oder zu untersagen, wenn sie dies zum Schutz der Liegenschaft und der sich zum Zeitpunkt im Vertragsgegenstand befindlichen Personen für erforderlich hält.

12. Jegliche Eingriffe in die Substanz von Bauten und Freiflächen sind ohne Zustimmung zu unterlassen.

13. Die vom Kunden mitgebrachten technischen Anlagen müssen vorab die Zustimmung der SBG erhalten und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Technische Anlagen dürfen nur dann verwendet werden, wenn die Liegenschaft dafür ausgelegt ist. Nur TÜV geprüfte Geräte dürfen verwendet werden.

14. Die Nutzung der vorhandenen technischen Anlagen bedürfen der Zustimmung der SBG mit ausführlicher Einweisung und Übergabe (betr. z. B. Bühnenbeleuchtung o. ä.)

15. Der Kunde ist verpflichtet, den überlassene Vertragsgegenstand bei seiner Abwesenheit gegen das Eindringen Unbefugter und gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern.

§ 4 Genehmigungen

1. Der Vertrag ersetzt nicht gegebenenfalls erforderliche privatrechtliche oder öffentlich- rechtliche Genehmigungen. Diese sind vom Kunden einzuholen und der SBG auf Verlangen nachzuweisen (zum Beispiel erforderliche Gewerbegenehmigung, lebensmittelhygienische Bestimmungen, Genehmigungen durch Bauaufsichtsbehörde bzw. Feuerwehr etc.).

2. Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schallschutz einzuhalten.

§ 5 Übergabe der zur Verfügung gestellten Objekte

1. Der Kunde übernimmt den zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstand in dem Zustand, in dem er sich bei Übergabe befindet.

2. Vor, während und nach Ablauf der Veranstaltung kann auf Verlangen der SBG der zur Verfügung gestellte Vertragsgegenstand gemeinsam mit dem Kunden besichtigt und dessen Zustand geprüft werden. Es kann die beidseitige Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls verlangt werden.

§ 6 Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit die SBG für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die SBG von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der SBG bedarf seiner schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen am Eigentum der SBG gehen trotz Erteilung der Zustimmung zu Lasten des Kunden, soweit die SBG diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die SBG angemessen in Rechnung stellen.

§ 7 Mitgebrachte Dekoration

1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die SBG kann vom Kunden einen behördlichen Nachweis verlangen. Zur Vermeidung möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen von Gegenständen vorab mit der SBG abzustimmen.

2. Das Anbringen von Beschilderungen, Werbematerialien und ähnlichem auf dem Gelände des Objektes ist nur mit Zustimmung der SBG zulässig.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dieses, kann die SBG die Entfernung und Lagerung der Gegenstände auf Kosten und zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, so kann die SBG eine angemessene Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.

§ 8 Leistungen, Preise

1. Nimmt der Kunde weitere, nicht vertraglich vereinbarte Leistungen in Anspruch, kann die SBG hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der SBG an Dritte.

2. Sofern erforderlich beinhalten die vereinbarten Preise die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen der SBG ohne Fälligkeitsdatum innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die SBG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug kann die SBG Verzugszinsen nach dem gesetzlichen Zinssatz verlangen. Der SBG bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Die SBG ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn die Vertragsparteien diese im Vertrag schriftlich vereinbaren. 5. Der Kunde kann gegenüber einer Forderung der SBG nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig durch Urteil oder Vollstreckungstitel anerkannten Forderung aufrechnen oder mindern.

§ 9 Versicherung

1. Der Kunde hat der SBG auf Verlangen eine angemessene Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Die Haftpflicht ist auch auf Schadensfälle zu erstrecken, die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses entstanden sind, bei denen aber eine schuldhafte Schadensverursachung nicht nachgewiesen werden kann. Bei Unklarheiten über die Höhe der Deckungssumme ist der Versicherungsträger zu beteiligen.

2. Die SBG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten – zum Beispiel Kautionen, Bürgschaften – verlangen.

3. Der Kunde haftet auch für Aufwendungen der SBG, die über die normale Reinigung der zur Verfügung gestellten Vertragsgegenstände im Anschluss an die Veranstaltung hinausgehen.

§ 10 Haftung der SBG

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die SBG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet die SBG– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die SBG, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der SBG jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die SBG nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die SBG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat.

4. Der Kunde ist verpflichtet, einen Mangel des Vertragsgegenstandes der SBG unverzüglich anzuzeigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der SBG auftreten, wird sie diese schnellstmöglich beheben.

5. Die SBG übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung von mitgeführten Sachen, Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Sachen des Kunden oder der Veranstaltungsteilnehmer. Ausgenommen sind Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SBG, ihrer Bediensteten oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

6. Die SBG haftet nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt.

§ 11 Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Anlagen, Gebäuden und Gegenständen, die durch Veranstaltungsteilnehmer beziehungsweise Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.

2. Ist bei der Durchführung von Veranstaltungen der Kunde nicht selbst der Veranstalter beziehungsweise wird von dem Kunden ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Kunde zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der SBG eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. Eine solche Erklärung hat der Kunde auf Verlangen der SBG vom Veranstalter einzuholen und vorzulegen.

§ 12 Rücktrittsrecht des Kunden

1. Der Kunde kann von dem Vertrag zurücktreten,

a. bis zu 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei,
b. zwischen der 8. Und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin gegen Zahlung von 25 % des vereinbarten Entgeltes,
c. ab der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin gegen eine Zahlung von 50 % des vereinbarten Entgeltes,
d. ab 3 Tage vor der Veranstaltung gegen eine Zahlung von 90 % des vereinbarten Entgeltes. sofern der Kunde nicht im Einzelfall die Entstehung eines niedrigeren Ausfallschadens nachweist.

2. Im Falle des Rücktritts sind die Aufwendungen der SBG zu ersetzen. Der Abzug ersparter Aufwendungen wird beim Rücktritt des Kunden berücksichtigt.

§ 13 Rücktrittsrecht der SBG

1. Wird eine gemäß § 8 Ziffer 4 dieser AGB vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die SBG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Die SBG ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

a. höhere Gewalt oder andere von der SBG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
b. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
c. der Vertragsgegenstand vertragswidrig gebraucht wird;
d. die SBG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SBG in der Öffentlichkeit gefährden kann; e. der Kunde die Veranstaltungsräume unter- oder weitervermietet, ohne die erforderliche Zustimmung der SBG eingeholt zu haben.

3. Bei berechtigtem Rücktritt der SBG besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch die SBG bleibt vorbehalten.

§ 14 Rechte Dritter

1. Soweit für die Nutzung des Vertragsgegenstands der Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Rechten Dritter erforderlich ist, etwa bei Aufführung von urheberrechtlich geschützten Werken, ist der Kunde als Veranstalter verpflichtet, alle hierfür notwendigen Rechte einzuholen.

2. Sollte ein entsprechender Rechtserwerb nicht erfolgt sein und die SBG von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die SBG auf erstes Anfordern von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die gegen diese im Zusammenhang mit einer Nutzung des Vertragsgegenstands geltend gemacht werden.

3. Soweit erforderlich hat der Kunden für eine Anmeldung/Lizenz bei den Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, zu sorgen und die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Ansprechpartner für alle Veranstaltungen im Freistaat Sachsen ist die GEMA Kundencenter Berlin. Der Kunde ist ebenfalls verantwortlich für ggf. erforderliche Meldungen an die Künstlersozialkasse.

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Auf die Verträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Sitz der SBG.

4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

III.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb der schlösserlandKARTE

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die zum Erwerb der schlösserlandKARTE geschlossenen Verträge zwischen uns, der

Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG)
Stauffenbergallee 2a,
01099 Dresden
Geschäftsführer: Dr. Christian Striefler
Amtsgericht Dresden HRB 31354
Steuer-Nr. 203/145/03180
Telefon +49 351 56391-1001
Telefax +49 351 56391-1009

und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf unserer Webseite stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die in unserem Online-Shop beschriebenen Produkte zu bestellen.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.

(3) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren.

(4) Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per Email zu. Die AGB können jederzeit über den Link https://www.schloesserland-sachsen.de/index.php?id=400&L=0 eingesehen werden. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

(5) Die einzige für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch.


§ 3 Widerrufsrecht

(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH
Stauffenbergallee 2a
01099 Dresden
Telefon +49 351 56391-1001
Telefax +49 351 56391-1009
shop@schloesserland-sachsen.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite abrufen, ausfüllen und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Lieferbedingungen, Preise und Versandkosten

Der Kauf der schlösserlandKARTE erfolgt seit dem 1.1.2019 über unseren Partner Etix. Es gelten die Regelungen aus dem Datenschutz von Etix. Diese finden Sie hier: Datenschutzerklärung von Etix

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH.

§ 6 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Im Gewährleistungsfall kann sich an die in § 1 genannte Adresse gewendet werden.

§ 7 Haftung

Die SBG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der SBG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die SBG nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der SBG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.Soweit vorstehend nicht anders geregelt, haftet die SBG in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Weitergehende Haftungsansprüche gegen die SBG bestehen nicht. 

§ 8 Datenschutzhinweis

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score-Wert) von externen Dienstleistern heranziehen. Sie haben ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung und gegebenenfalls Löschung oder auf Einschränkung oder Widerspruch der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sofern Sie Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten (Datenschutz@schloesserland-sachsen.de) oder eine Datenaufsichtsbehörde wenden.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.